Update Verrechnung MiGeL-Artikel
Der Bundesrat hat am Freitag, 4. Juni informiert, dass die Änderung betreffend der Verechnung der MiGeL-Artikel ab 1. Oktober 2021 (und nicht wie vorgesehen am 1. Juli 2021).
Der Bundesrat hat am Freitag, 4. Juni informiert, dass die Änderung betreffend der Verechnung der MiGeL-Artikel ab 1. Oktober 2021 (und nicht wie ursprünglich vorgesehen am 1. Juli 2021) in Kraft tritt.
Die frühere Frist hätte zahlreiche Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich wie auch die Krankenversicherer vor Probleme gestellt.
Gemäss der Webseite des BAG wird die Änderung der MiGeL voraussichtlich am 9. Juni 2021 vorab veröffentlicht. Ab dem Zeitpunkt der Publikation sollten alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen.
Ihr Lobos-Team