Spitex, Änderung Rechnungsstellung UV/IV
Spitex, Änderung Rechnungsstellung
Am 18. Oktober 2023 erhielten wir vom Spitex Verband eine Mitteilung, dass sich die Vorgaben für die Rechnungsstellung im UV- und IV-Bereich ändern. Nachfolgend werden wir Sie über die zwei thematisierten Fälle aufklären
Thema 1: Hilfslosenentschädigung bei einem Spitex-UVG-Versicherungsfall
Gemäss einem Bundesgerichts-Urteils darf die HE nicht mehr direkt an die Unfallversicherung, sondern muss an den Versicherten ausbezahlt werden. Das bedeutet, dass KLV-C-Leistungen (Grundpflege), welche in den Bereich der HE fallen, direkt vom Versicherten bezahlt werden müssen.
In der Rechnungsstellung hat dies folgende Auswirkungen. In der Lobos4-Applikation müssen die Tarifziffern (Medidata-Netz) um eine Leistung bzw. um einen Tarif erweitert (Abzug Beteiligung Hilfslosenentschädigung) werden. Diese Leistung wird der Versicherung nebst den A-,B-,C-Leistungen, welche immer noch wie bis anhin verrechnet werden, in Abzug gebracht und der versicherten Person direkt in Rechnung gestellt werden.
Gerne stellen wir Ihnen hier eine Anleitung inkl. Rechnungsbeispiel zu Verfügung.
Thema 2: IV-Verfügungsnummer
Wie im Schreiben vom ZAS beschrieben, ist ab dem 01. Januar 2024 Pflicht, die IV-Verfügungsnummer bei jeder Rechnung zu deklarieren.
Dies hat ebenfalls Auswirkung auf die Rechnungstellung. In der Lobos4-Applikation ist es so, dass die Verfügungsnummer bereits bei der Meldung über das Medidata-Netz mitgeliefert wird. Falls Sie jedoch noch IV-Spitex-Rechnungen in Papierform versenden und die Nummer auf der Rechnung nicht angedruckt wird, können Sie sich gerne für eine Formularanpassung bei uns melden.
Ihr Lobos-Team