Rechnungskopie für Klienten
Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung treten am 1. Januar 2022 in Kraft.
Die ersten Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Neu sind die Leistungserbringer, also auch Pflegeheime und Spitex-Betriebe, gesetzlich verpflichtet, der versicherten Person in jedem Fall und unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zuzustellen, die an den Versicherer geht. Damit soll das Kostenbewusstsein gestärkt werden. Bei Nichteinhaltung können Sanktionen wie zum Beispiel Bussen verhängt werden.
In der Leistungsfakturierung von Lobos4 stehen Ihnen für die erforderlichen Rechnungskopien drei Varianten zur Verfügung:
- Rechnungskopie der Krankenkassenrechnung erstellen und der Bewohnerrechnung beilegen:
Bei den Rechnungsempfängern (also den Krankenkassen) können in der Debitorenuntertabelle «Debitoren Daten» im Feld «Anz. Rechnungskopien» 2 Kopien ausgewählt werden. Diese Lösung ist die schnellste und einfachste und erfordert keine weiteren Eingriffe ins System. Wegen des erhöhten Sortieraufwandes ist sie vor allem als Übergangslösung geeignet. Für Kunden, die den Versicherern via MediData-Netz elektronische Rechnungen senden, ist diese Variante nicht geeignet, da die Kopien nur ausgedruckt werden können, wenn das Original ebenfalls an den Drucker gesendet wird.
- Individuelles Rechnungsformular um Standardbeleg erweitern:
Lobos4 stellt Ihnen einen Standardbeleg «Rechnungskopie für Versicherte» zur Verfügung, der Ihrem individuellen Rechnungsformular angehängt wird. Beim Aufbau des Rechnungslaufs wird dann ein weiters Register generiert, das die Kopien enthält. Auf dem Krankenkassenbeleg werden die Leistungen an den Versicherer angedruckt. Wenn Sie momentan zwei separate Rechnungen an die Krankenkassen senden (Pflegetaxe / Pflegematerial MiGeL) werden diese auf einem Beleg zusammengefasst.
Beachten Sie, dass bei dieser Lösung Ihr Rechnungsformular angepasst werden muss. Diese Anpassung werden wir allerdings, innerhalb von ca. 3 – 4 Wochen nach Auftragseingang, im Rahmen des Wartungsvertrags kostenlos ausführen. Zudem ist die Programmversion 4.0.0.7 von Lobos4 Administration erforderlich.
- Individueller Krankenkassenbeleg:
Als dritte Variante können auf Kundenwunsch individuelle Krankenkassenbelege programmiert werden. Diese werden gegen Aufwand angefertigt, wobei dieser ca. 3 – 4 Stunden à CHF 205.00 exkl. MWST beträgt. Die individuellen Belege können ebenfalls innerhalb von 3 – 4 Wochen erstellt werden.
Falls Sie sich für Variante 2 und 3 entscheiden, bitten wir Sie, sich an unseren Kundensupport zu wenden – besten Dank.
Ihr Lobos-Team