RAI-Umstellung per 01.01.2022
Umstellung des Pflegebedarfsinstruments RAI/RUG auf ein neues RUG-System per 01. Januar 2022, für die Heime des Kantons Zürich und teilweise der Kantone St. Gallen und Zug.
Die Heime des Kantons Zürich und teilweise der Kantone St. Gallen und Zug, welche mit dem Pflegebedarfsinstrument RAI/RUG arbeiten, stellen per 01. Januar 2022 auf ein neues RUG-System um. In dieser Anleitung werden die Anpassungen erläutert, welche in diesem Zusammenhang in Lobos4 vorgenommen werden müssen.
Institutionen aus den restlichen Kantonen und jene, welche den Pflegebedarf mit BESA erheben, sind von dieser Umstellung nicht betroffen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Jahr.
Ihr Lobos-Team