QR-Rechnung
Die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs nach ISO 20022 geht weiter.
Die Harmonisierung des Schweizer Zahlungsverkehrs nach ISO 20022 geht weiter. Es steht die letzte bevorstehende Etappe an: Die Umstellung auf die QR-Rechnung. Ab dem 30. Juni 2020 können Firmen ihre Rechnungen mit QR-Code versehen. Der Schweizer Finanzmarkt sieht eine Übergangsphase vor, in welcher es noch erlaubt ist, die alten Formate zu nutzen. Das definitive Datum zur Ablösung der herkömmlichen Einzahlungsscheine ist noch nicht gesetzt und wird im Jahr 2020 kommuniziert – angedacht ist eine Übergangsfrist bis 2022.
Möglicherweise haben Sie diesbezüglich kürzlich ein Schreiben der Bank erhalten, mit der Frage, ob Ihre Software bereit sei.
Wir werden in einem ersten Schritt sicherstellen, dass Lobos 3.X Administration ab 30.06.2020 die neuen Kreditorenrechnungen mit QR-Code korrekt einlesen kann. Bei laufendem Wartungsvertrag erhalten Sie diese Erweiterung ohne Kostenfolge. Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Lesegerät QR-tauglich sein muss. Ältere Modelle, welche weder über eine QR-ready-Schnittstelle verfügen noch QR-Codes scannen können, sollten bei Gelegenheit ersetzt werden.
In einem weiteren Schritt werden wir – in Absprache mit Ihnen je nach Papiervorrat und Zeitplanwünschen – sukzessive die Debitorenrechnungsformulare umstellen. Jeder Betrieb verfügt über ein individualisiertes Rechnungsformular (Layout, Logo, Schrift etc.) und muss einzeln auf den neuen Einzahlungsschein angepasst werden. Es ist dafür mit einem Programmieraufwand von 2 – 3 Stunden zu rechnen. Sollten Sie weitere Formular-Änderungswünsche haben, macht es Sinn, diese im gleichen Arbeitsschritt umzusetzen. Wir empfehlen, die Umsetzung bis spätestens im Laufe des Jahres 2022 zu vollziehen.
Wir werden Sie an dieser Stelle über den Stand der Dinge in dieser Sache auf dem Laufenden halten.
Ihr Lobos-Team