Kanton SG: Restfinanzierung der Pflegekosten
Die Restfinanzierung der Pflegekosten durch die SVA St. Gallen erfolgt ab dem 1. Januar 2021 direkt an den Leistungserbringer.
Die Restfinanzierung der Pflegekosten durch die SVA St. Gallen erfolgt ab dem 1. Januar 2021 direkt an den Leistungserbringer und nicht mehr, wie bis anhin, an die Bewohner.
Folgende Anpassungen müssen im Modul Leistungsfakturierung von Lobos 3.X Administration vorgenommen werden:
- Leistungsstamm: Auf der Bewohnerrechnung muss der Pflegetaxen-Anteil des Restfinanzierers in Abzug gebracht (analog zum Anteil der Krankenkasse) und auf einer separaten Rechnung an die SVA fakturiert werden. Je nach Aufbau des Leistungsstammes müssen neue Leistungen erfasst werden. Mindestens muss die Leistungsgruppen-Zuordnung der bestehenden Leistungen angepasst werden.
- Kostensplitt: Bei jedem Bewohner muss der Kostensplitt um eine weitere Zeile ergänzt werden mit dem Rechnungsempfänger SVA und der entsprechenden Leistungs-Selektion (meist nach Leistungsgruppe).
- Je nach Aufbau Ihres individuellen Rechnungsformulars ist nicht auszuschliessen, dass eine Anpassung nötig ist
Beachten Sie bitte, dass diese Änderungen der Einfachheit halber erst im Januar 2021, nach dem Erstellen der Dezember-Rechnungen, vorgenommen werden sollten.
Sollten Sie bei den Anpassungen Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne bei unserem Lobos 3.X-Support melden. Beachten Sie bitte, dass wir den Aufwand für die telefonische oder die Vorort-Unterstützung verrechnen müssen. Auch allfällige Änderungen des Rechnungsformulars sind kostenpflichtig.
Ihr Lobos-Team