Kanton BE: Elektronische Rechnungsverarbeitung
Berner Heime bzw. Heime mit Berner Kunden müssen ab Mai 2021 auf die elektronische Rechnungsverarbeitung mit dem Kanton Bern umstellen.
Berner Heime bzw. Heime mit Berner Kunden müssen ab Mai 2021 auf die elektronische Rechnungsverarbeitung mit dem Kanton Bern umstellen.
Es gelten dabei folgende Termine: Bis zum 5. Mai 2021 muss der Export des Bewohnerstammes beim Restfinanzierer eingereicht werden. Der Termin für das erstmalige Senden der elektronischen Abrechnungen wird individuell zwischen dem Kanton Bern und den einzelnen Institutionen vereinbart.
In unserer Anleitung ist detailliert beschrieben, wie die Exportdateien der Bewohner bzw. der Abrechnungen aus Lobos 3.X generiert werden können.
Falls Sie ein Programmupdate oder Unterstützung in der Umsetzung benötigen, melden Sie sich bitte bei unserem Lobos 3.X-Support.
Ihr Lobos-Team