Hatten Sie auch schon ein Déjà-vu bei der «Strichliliste»?
Vermeiden von Doppelerfassungen und Verrechnungsfehler und reduzieren der Verarbeitungszeit zum Beispeil bei der Erfassung der verrechenbaren Leistungen der MiGel-Artikel – wir bieten ausgereifte und erschwingliche Lösungen, Lesen Sie mehr.
Zahlreiche Pflegeheime setzen noch heute die gute, alte Papier-«Strichliliste» für die Erfassung der verrechenbaren Leistungen und Artikel ein. Seit vielen Jahren hören wir bei den Einführungsprojekten unserer Software-Lösungen den Satz: «jetzt führen wir zuerst einmal die Software ein und in Phase 2 ersetzen wir die «Strichlilisten». Für uns ein Déjà-vu, rsp. ein «schon-mal-gehört».
Vielleicht ist jetzt – gerade in der Diskussion um die MiGeL-Verrechnung – ein guter Moment da, die Phase 2 tatsächlich in Angriff zu nehmen und den Ersatz der «Strichliliste» umzusetzen.
Mit ausgeklügelten Apps auf mobilen Geräten wie Tablets oder Smartphones, idealerweise eingebettet in die elektronische Pflegedokumentation, gibt es ausgereifte und erschwingliche Lösungen, mit denen Doppelerfassungen und Verrechnungsfehler vermieden sowie die Verarbeitungszeit reduziert werden kann.
Ein Praxis-Beispiel finden Sie hier: Lobos4 Mobile Leistungserfassung, Leistungen per App am Leistungsort erfassen