Anleitung Anpassung ALV2 (Solidaritätsbeitrag)
Beschrieb für die nötige Lohnarten-Anpassung bezüglich Wegfall des Solidaritätsbeitrages.
Per 01.01.2023 entfällt der Solidaritätsbeitrag für die Arbeitslosenversicherung, da sich die finanzielle Situation der ALV verbessert hat. Daher ist es nötig, im Lobos4-Lohnmodul Anpassungen an der Lohnarten-Berechnung vorzunehmen. Wie in unserem Newsbeitrag vom 14. November 2022 angekündigt, finden Sie hier eine Anleitung zu den nötigen Lohnarten-Änderungen.
Wir bitten Sie, die Anpassungen erst vorzunehmen, wenn Sie keine Lohnläufe für das Jahr 2022 mehr verarbeiten.
Ihr Lobos-Team